Bischof Friedrich Karl zu Bamberg und Würzburg bekundet, dass er Johann Friedrich von Gemmingen als Bevollmächtigten seines Vaters Friedrich, Sohn des verstorbenen Johann Albrecht, der wegen seines hohen Alters und "leibßschwachheit halber" nicht persönlich erscheinen kann, ein Drittel des ganzen Zehnten zu Brettach bei Neuenstadt am Kocher zu Mannlehen verliehen hat. Philipp Adam von Gemmingen ist in dem Lehen sukzessionsberechtigt.