Erbteil Arnolds, des einzigen noch lebenden Sohnes des jül. Landdrosten und Amtmanns zu Nideggen und Schönforst, Werner Herr zu Binsfeld und Wijlre, aus dessen 2. Ehe mit Anna von Eller zu Vogelsang. Arnolds Forderung nach dem ihm von Konrad vorenthaltenen Erbteil stützte sich auf Werners Testament von 1557 (Bd. II Bl. 131-134) und betraf alle Güter, die dieser während seiner 2. Ehe besessen oder erworben hatte, unter anderem die teilweise in Renten angelegten 1023 Goldgulden Heiratsgut seiner Mutter, den Anteil seines Vaters an dem Sterbfall Jakobs von Binsfeld (vgl. RKG 497 (B 1226/4292)), von Konrad zu erstattende Kosten für den von Werner während seiner 2. Ehe durchgeführten Wiederaufbau der Schlösser Schönforst und Binsfeld, die 1542 zerstört worden waren, in Höhe von 6000 und 8000 Goldgulden. Konrad, der Sohn Werners aus dessen 1. Ehe mit Agnes von Nesselrode, lehnte diese Forderungen unter Berufung auf ein früheres Testament von 1557 (II 128-131; 145-150) ab.
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Erbteil Arnolds, des einzigen noch lebenden Sohnes des jül. Landdrosten und Amtmanns zu Nideggen und Schönforst, Werner Herr zu Binsfeld und Wijlre, aus dessen 2. Ehe mit Anna von Eller zu Vogelsang. Arnolds Forderung nach dem ihm von Konrad vorenthaltenen Erbteil stützte sich auf Werners Testament von 1557 (Bd. II Bl. 131-134) und betraf alle Güter, die dieser während seiner 2. Ehe besessen oder erworben hatte, unter anderem die teilweise in Renten angelegten 1023 Goldgulden Heiratsgut seiner Mutter, den Anteil seines Vaters an dem Sterbfall Jakobs von Binsfeld (vgl. RKG 497 (B 1226/4292)), von Konrad zu erstattende Kosten für den von Werner während seiner 2. Ehe durchgeführten Wiederaufbau der Schlösser Schönforst und Binsfeld, die 1542 zerstört worden waren, in Höhe von 6000 und 8000 Goldgulden. Konrad, der Sohn Werners aus dessen 1. Ehe mit Agnes von Nesselrode, lehnte diese Forderungen unter Berufung auf ein früheres Testament von 1557 (II 128-131; 145-150) ab.
AA 0627, 498 - B 1227/4293
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1562-1572 (1282-1569)
Enthaeltvermerke: Kläger: Arnold von Binsfeld (später zu Nideggen) und bis Juli 1562 (Ende der Vormundschaft ?) sein Vetter und Vormund Heinrich von Binsfeld, Herr zu Merzenich, (Kl.: Arnold und seine Vormünder) Beklagter: Arnolds Halbbruder Konrad (Con, Coin) Herr zu Binsfeld, Wijlre und Gartzem (Gertzen, Gartzen), (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. David Capito 1562 - Dr. Alexander Rebsteck - Dr. Christoph Rebsteck - Dr. David Capito 1562 Prokuratoren (Bekl.): Johann Portius 1562 - Alexander Rebsteck - Laurentius Wilthelm - Ludwig Stahel - Dr. Alexander Reiffsteck 1568 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Herzog Wilhelm von Jülich bzw. seine Räte, extrajudizial 1560-1561 - 2. RKG 1562-1572 (1282-1569) Beweismittel: Bd. 1: Peter Römer, Schultheiß zu Jülich, und Helger von Düren, Schöffe zu Jülich, haben Werner von Binsfeld am 20. März 1557 einen Testamentsentwurf vorgelegt (15f.). Durch seinen Beichtvater Johann Kahl, Kanoniker zu Nideggen, hat Werner am 25. März 1557 sein Testament aufsetzen lassen, in Gegenwart seiner Kinder aus beiden Ehen und des Euskirchener Schultheißen Peter von Gülich (16-18). Anspruch Arnolds auf die nivellischen Güter, die Werner durch Vertrag vom 9. Juli 1550 (Bd. II Bl. 139-145), an sich gebracht hatte, nämlich das Schultheißenamt zu Binsfeld, den großen und kleinen Zehnt und das Patronat ebenda (21). Bd. 2: Auszüge aus 3 Schuldreversen des Herzogs Johann, ältesten Sohns von Kleve, aus den Jahren 1518, 1519 und 1541 (105f.). Streit der Äbtissin von Nivelles, Guillermain de Frankenberg, mit den Erben Werners von Binsfeld (gest. 1490), 1492ff., vor dem köln. Offizial (106-113). Durch den Kölner Offizial Dr. Kaspar Gropper vermittelter Vergleich in Sachen Nivelles ./. Binsfeld, 1550 (113-116). Zeugenverhör durch die jül. Räte am 29. Okt. 1561 betr. das Testament Werners(116-28). Beschreibung: 2 Bde., 6 cm; Bd. 1: 2,5 cm, 68 Bl., lose; Q 1-13, 15, Q 10 fälschlich als Q 2 gezeichnet; Bd. 2: 3,5 cm, 167 Bl., geb.; Q 14.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:32 MESZ
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