Herzog Johann Friedrich von Württemberg, Administrator und Obervormund, bestätigt, daß er von Graf Johann Friedrich von Hohenlohe und Gleichen, Herr zu Langenburg und Cranichfeld, zur Aufbringung der Kriegsprästationen 10 000 fl gegen 5 % Verzinsung auf drei Jahre geliehen hat. Die Zinsen in Höhe von 500 fl werden jährlich zu Pfingsten fällig, die Summe kann zu Pfingsten 1695 mit 1/4jähriger Frist gekündigt werden. Als Sicherung werden (im einzelnen aufgezählte) Einnahmen der Klosterhofmeisterei Lichtenstern zu Bretzfeld, Bitzfeld, Schwabbach und Scheppach sowie sonstige Einkünfte aus dieser Gegend als Unterpfand gegeben. Bei Nichtbezahlung der Zinsen oder des Kapitals kann sich der Gläubiger an den Klosterhofmeister von Lichtenstern, Johann Jakob Breuner, der den Verleiher bevorzugt auszuzahlen hat, wenden und sich an den Einnahmen des Klosters Lichtenstern schadlos halten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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