Verbot des Fruchtaufkaufs und der Ausfuhr solcher aus dem Kurfürstentum Mainz wegen bevorstehender Truppendurchmärsche und der hierbei nötigen Proviant- und Fouragelieferungen, Feststellung der der Fruchtvorräte, Beschaffung des Bedarfs. Erstattete Amtsberichte hierwegen