Unterhaltsrecht - Erst die Familie, jetzt die ganze Arbeit
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/021 R100054/20
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/021 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2010
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2010 >> Unterlagen
21. Oktober 2010
"Damals habe ich meinem Mann das Studium finanziert, jetzt habe ich die ganze Arbeit". Die Wut ist Susanne Schneider anzumerken. Nach der Scheidung hat sich ihr Ex-Mann zurückgelehnt, auf das von der ehemaligen Bundesjustizministerin Zypries (SPD) reformierte Unterhalts- gesetz verwiesen und gesagt, er zahle für die gemeinsamen Kinder im Raum Tübingen, nicht aber für seine Ex-Frau. Die solle arbeiten gehen. Das tut die 41-jährige, um sich und die beiden 11- und 16-jährigen Töchter zu finanzieren. Fast in Vollzeit. Große Sprünge sind dennoch nicht drin. Die Töchter sieht sie kaum; besonders die 11-jährige leidet darunter.
Bekäme Susanne Schneider von ihrem Ex-Mann "Betreuungsunterhalt", wie es vor 2008 Gesetz war, könnte sie sich mehr um die Kinder kümmern. Damals wurde argumentiert: Vom Ex-Mann könne nicht verlangt werden, seine neue Frau oder Familie und gleichzeitig noch die ehemalige Frau zu alimentieren.
Jetzt zeigt sich: Das war zu kurz gedacht. Die amtierende Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plant jetzt Korrekturen: "Wir bekommen zu dieser Frage waschkörbeweise Eingaben".
Bekäme Susanne Schneider von ihrem Ex-Mann "Betreuungsunterhalt", wie es vor 2008 Gesetz war, könnte sie sich mehr um die Kinder kümmern. Damals wurde argumentiert: Vom Ex-Mann könne nicht verlangt werden, seine neue Frau oder Familie und gleichzeitig noch die ehemalige Frau zu alimentieren.
Jetzt zeigt sich: Das war zu kurz gedacht. Die amtierende Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plant jetzt Korrekturen: "Wir bekommen zu dieser Frage waschkörbeweise Eingaben".
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Audio-Visuelle Medien
Unterhaltspflicht
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:21 MEZ
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