Bernhard VII. zur Lippe gestattet den innighen unde geistliken Schwestern zu Detmold mit Zustimmung des dortigen Bürgermeister u. Rats eine Gossenrinne mit Eisengatter aus ihrem Kloster in den Graben zu führen. Garn südde darf jedoch nicht dorthin eingeleitet werden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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