Revers des Ritters Hans von Wasselnheim, womit er Markgraf Bernhard I. von Baden und seinen Leibslehenserben sein Schloss, bzw. seinen Anteil an dem Kirchhof zu Wasselnheim und das untere Haus mit allem Zubehör eingegeben, ebenso seinen Anteil an den Dörfern Wasselnheim, Oberelchingen, Krastetten, Frydesheim, Utelnheim, Hiltenhausen, seine Weingülten zu Goffeln und eine Badstube, Zehnten zu Pfaffenhofen, Hattenmatte, Obenheim, Nukirch, einen Hof zu Zabern und was dazu und zu Mittelnbrunn gehört, so daß es allezeit ein offen Haus sein soll, mit Ausnahme dessen, was davon in Gemeinschaft hat sein Vetter Dietrich von Wassenheim
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Revers des Ritters Hans von Wasselnheim, womit er Markgraf Bernhard I. von Baden und seinen Leibslehenserben sein Schloss, bzw. seinen Anteil an dem Kirchhof zu Wasselnheim und das untere Haus mit allem Zubehör eingegeben, ebenso seinen Anteil an den Dörfern Wasselnheim, Oberelchingen, Krastetten, Frydesheim, Utelnheim, Hiltenhausen, seine Weingülten zu Goffeln und eine Badstube, Zehnten zu Pfaffenhofen, Hattenmatte, Obenheim, Nukirch, einen Hof zu Zabern und was dazu und zu Mittelnbrunn gehört, so daß es allezeit ein offen Haus sein soll, mit Ausnahme dessen, was davon in Gemeinschaft hat sein Vetter Dietrich von Wassenheim
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, {46 Nr. 374 Verweisung}
Conv. 065
H. u. St. A. A. B. 21
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 36 Baden Generalia
Baden Generalia >> Generalia >> Öffnungsrecht
1407 Mai 10
Urkunden
Siegelbeschreibung: mit 1 Siegel
Publiziertes Regest: Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg 2418
Publiziertes Regest: Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg 2418
Wasselnheim, Hans von; Ritter
Hültenhausen = Hultehouse, Dep. Moselle [F]; Öffnungsrecht
Obenheim, Dep. Bas-Rhin [F], Öffnungsrecht
Oberelchingen : Elchingen NU; Öffnungsrecht
Pfaffenhofen = Pfaffenhoffen, Dep. Bas-Rhin [F]; Zehnter
Wasselnheim = Wasselonne, Dep. Bas-Rhin [F]; Öffnungsrecht
Zabern = Saverne, Dep. Bas-Rhin [F]; Öffnungsrecht
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:15 MESZ
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