Florenz von Venningen, Doktor und Advokat, schreibt an Kurfürst Philipp von der Pfalz wegen einer Auseinandersetzung zwischen Gerhard von Wachenheim und Jorg Wesel und der Unklarheit, wo diese gerichtlich behandelt werden soll, was auch die Alzeyer Freiheit berührt. Da der pfalzgräfliche Hofmeister Johann von Morschheim als Burgmann dem Gerhard verbunden sei, wolle er in dieser Sache nichts unternehmen. Die Burgmannen von Alzey hatten eine Supplikation vorgebracht, in der sie darauf hinwiesen, dass sie die Gefahr sehen, an ihrer Freiheit geschädigt zu werden, da sie auf Rat des Pfalzgrafen sich mit dessen Bestätigung begnügt und nicht auch diejenige des römischen Königs eingeholt hatten. Florenz schickt die Supplikation und eine Kopie der Alzeyer Freiheit an den Pfalzgrafen, dass dieser denen von Alzey eine Antwort gebe. Florenz rät dazu, der Pfalzgraf solle die Alzeyer seiner Gnade versichern und ihre Freiheit nicht geschwächt werden solle, auch wenn sie keine königliche Bestätigung hätte. Auch dem Hofrichter und den Räten solle er schreiben, dass dass die Abmachung einzuhalten sei, wodurch auch ihre Freiheit nicht verletzt würde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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