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5/15 Nr. 110 (77'f.): 1582 Dez. 9
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Enthält: Mag. Eusebius Stetter, lateinischer Schulmeister zu Tübingen, nimmt als Anwalt des Bartlin Herbst (Herpst), Bebenhäusischer Pfleger zu Stuttgart, mit Hans Wild [Wildt], Buchbinder und Untervogt, folgenden Tausch vor: Wild gibt an Herbst M Weingarten (zwischen Konrad Schönleben und Bartlin Herbst, unten auf den Garten des Herbst, oben auf die Allmende stoßend), der diesen den Sechstteil zur Landgarbe zinst. Dagegen gibt Herbst an Wild M Weingarten (zwischen Franz Haß [Haaß] und Jakob Schleern, unten an den Garten des Bartlin Herbst, oben an die Tübinger Allmende stoßend) samt -3 V und 4 Ruten von seinem darunterliegenden Garten. Außerdem übereignet Bartlin Herbst dem Hans Wild den Sechstteil zur Landgarbe, den er bisher von Franz Haß [Haaß] aus seinem M Weingarten erhalten hat. Dagegen zahlt Wild an Herbst 120 fl bar oder verzinst.
Akte
Vgl. UAT 2/3,116
Herbst, Bartlin (gest. um 1595/1596)
Scheer, Jakob (16. Jh.)
Stetter, Eusebius (gest. 1611)
Haas, Franz (16. Jh.)
Schönleben, Konrad (16. Jh.)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.