Bestandsrevers Hans Jakob Vischers zu Aufheim für Abt Jodocus zu Wiblingen über des Klosters Hof zu Aufheim, den Hans Amann innehatte. Er ist dem Kloster gerichtbar und gewärtig wie andere Hintersassen, leistet Gült (Hennen, Eier) und hat Anrecht auf Zimmerholz aus des Klosters Hölzern. Er darf keine Schulden (zumal nicht bei Juden) machen, noch Bürge werden und das Gut belasten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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