Papst Clemens XIV. bevollmächtigt Bischof Ludwig Joseph von Freising, vor jeder beliebigen Messe im Freisinger Dom oder in jeder zum Bistum Freising gehörenden Kirche zuerst den Gläubigen vollkommenen Ablass zu gewähren; S: Papst Clemens XIV.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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