Kläger: Johann Woldenberg, Bürger zu Krempe, ab 1610 Jacob und Pasche Woldenberg sowie Peter Garp und Johann Thur, Sekretär der Stadt Itzehoe, als Vormünder der unmündigen Kinder des Johann Woldenberg, Beklagte: Claus Stockfleth, namens seiner Frau Geske, geb. Behrens, im Kirchspiel Neuendorf, Nebenbeklagter: ab 1611 der Rat der Stadt Krempe, Prozessvertreter: Dr. Marsilius Bergner, Lizentiat der Rechte Peter Paul Steuernagel, Lizentiat der Rechte Hartmann Cogman, Dr. Daniel Seiblin, Dr. Sigismund Haffner, Streitgegenstand: Streit um die Teilung der Erbschaft der Grete Woldenberg, Frau des Johann Woldenberg und Witwe des Claus Behrens zu Herzohorn, nach lübischem Recht unter die leiblichen Kinder und die Stiefkinder des Johann Woldenberg, auch um die Einbringung der empfangenen Aussteuer in die Erbschaftsmasse und um die Berücksichtigung eines von Johann Woldenberg gekauften Hofes
Vollständigen Titel anzeigen
Kläger: Johann Woldenberg, Bürger zu Krempe, ab 1610 Jacob und Pasche Woldenberg sowie Peter Garp und Johann Thur, Sekretär der Stadt Itzehoe, als Vormünder der unmündigen Kinder des Johann Woldenberg, Beklagte: Claus Stockfleth, namens seiner Frau Geske, geb. Behrens, im Kirchspiel Neuendorf, Nebenbeklagter: ab 1611 der Rat der Stadt Krempe, Prozessvertreter: Dr. Marsilius Bergner, Lizentiat der Rechte Peter Paul Steuernagel, Lizentiat der Rechte Hartmann Cogman, Dr. Daniel Seiblin, Dr. Sigismund Haffner, Streitgegenstand: Streit um die Teilung der Erbschaft der Grete Woldenberg, Frau des Johann Woldenberg und Witwe des Claus Behrens zu Herzohorn, nach lübischem Recht unter die leiblichen Kinder und die Stiefkinder des Johann Woldenberg, auch um die Einbringung der empfangenen Aussteuer in die Erbschaftsmasse und um die Berücksichtigung eines von Johann Woldenberg gekauften Hofes
LASH, Abt. 390 Nr. 517
Abt. 390 Reichskammergericht zu Speyer bzw. Wetzlar
Abt. 390 Reichskammergericht zu Speyer bzw. Wetzlar >> 1 Prozessakten
1597-1615
Enthält: Bürgergericht zu Krempe 1597, Rat der Stadt Krempe 1597, Vierstädtegericht 1597, Landgericht 1597-1598, RKG 1598-1615; Erbteilungsvertrag 1565-1578 (Q 17); Vertrag des Johann Woldenberg mit seinen leiblichen Kindern und seinen Stiefkindern 1591 (Acta priora, BII. 86-88); Vertrag über den Verkauf eines 1582 erworbenen Hofes zu Kollmar (Acta priora, BII. 88-92); Schadensrechnung des Claus Stockfleth und Prozesskostenaufstellung 1597-1611 u . a. (Q 67-69); Aussagen der Zeugen Christian Meinert, Schulze zu Herzhorn, Johann van Leesen, Schulze zu Grönland, Paul Scharmer, Kirchgeschworener zu Herzhorn, 1610 (Q 48); Sprüche der Juristen-Fakultäten Wittenberg 1597 und Rostock 1597, 1611 (Q 76; Acta priora, BII. 21-24); Präzedenzurteil des königlichen Statthalters und der Räte zu Itzehoe 1582 in dem Streit zwischen Hans Kohl und Mewes Paulsen (Q 51)
Verzeichnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 13:02 MEZ