1.) Freihaus und Stätte des Landgrafen von Hessen in der Freiheit zu Grebenstein [Stadt, Lkr. Kassel] vor dem Schachter Tor als Burglehen; alle Bu...
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Urk. 14, 11133
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Schachten, Nr. 1
A I u, von Schachten sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe S >> Scha >> Schachten, von >> 1600-1749
1730 Oktober 24
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Freihaus und Stätte des Landgrafen von Hessen in der Freiheit zu Grebenstein [Stadt, Lkr. Kassel] vor dem Schachter Tor als Burglehen; alle Burglehen, die die Eltern der 1471 Belehnten und die 1471 Belehnten selbst gehabt hatten, nämlich: 2.) alle Gerichte, Dienste, Mai- und Herbstbede sowie Fastnachtshühner aus 24 Hufen Land und den dazu gehörenden Höfen, von denen 23 Hufen in den Feldern zu Schachten [Stadtteil von Grebenstein, Lkr. Kassel] und eine Hufe in den Feldern zu Burguffeln [Stadtteil von Grebenstein, Lkr. Kassel] liegen; 3.) drei Gärten, von denen der erste unter dem Burghagen zu Grebenstein, der zweite unten an dem Berg vor dem Schachter Tor und der dritte vor dem Burgtor an der Stadt liegen, alles als Burglehen; 4.) drei Hufen Land mit ihrem Zubehör in den Feldern zu Schachten, die die Ludecke, Bürger zu Grebenstein, von den 1471 Belehnten hatten; 5.) vier Hufen Land mit ihrem Zubehör in den Feldern zu Riksen [Wüstung in der Gemarkung der Stadt Grebenstein, Lkr. Kassel]; 6.) der Zehnt zu Aschendorf [Wüstung in der Gemarkung der Stadt Hofgeismar, Lkr. Kassel] mit seinem Zubehör; 7.) acht Morgen Land vor Hofgeismar [Stadt, Lkr. Kassel]; 8.) ein Achtel am Zehnten zu Meimbressen [Ortsteil der Gem. Calden, Lkr. Kassel]; 9.) eine halbe Hufe Land zu Calden [Gem., Lkr. Kassel]; 10.) zwei Hufen Land zu Helpoldessen [Wüstung in der Gemarkung der Stadt Immenhausen, Lkr. Kassel]; 11.) ein Kressenpfuhl in dem Breitenborn, der ehemals dem verstorbenen Ludolf von Zwergen gehört hatte; 12.) neuneinhalb Hufen Land zu Hombressen [Stadtteil von Hofgeismar, Lkr. Kassel]; 13.) eine Mühlenstätte; 14.) drei Morgen Wiesenwachs; 15.) ein Ansiedel und Hof mit allen Gerechtigkeiten in und außerhalb des Dorfes Hombressen; 16.) zwei Hufen Land zu Udenhausen [Stadtteil von Grebenstein, Lkr. Kassel], die die Familie Kerstin zu Grebenstein von den von Schachten zu Lehen trägt; 17.) zwei Hufen Land zu Riksen mit allem Zubehör, die von dem verstorbenen Albrecht Gotte heimgefallen und dem verstorbenen Dietrich von Schachten verliehenen worden waren, genannt die (Steinwegshube); 18.) die Freiung einer Schäferei zu Hombressen für die 1471 Belehnten, alles als Mannlehen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Philipp (Knyrim)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Philipp (Knyrim)
Belehnte/r: Friedrich Ludwig von Schachten, Sohn des verstorbenen Dietrich Levin von Schachten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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