Der öffentliche Notar Johannes Grimß von Aschaffenburg beurkundet im Jahr 1397, in der fünften Indiktion, im achten Jahr des Pontifikats Papst Bonifaz IX., am ersten Tag des Monats Juni, um die Zeit der Vesper: Bei dem Benediktinerkloster St. Alban außerhalb der Stadt Mainz hat an der öffentlichen Straße der Kanoniker des Stifts Aschaffenburg und Pfarrer zu Kleinwallstadt (Minor Walstad) Hermann Legehetzel als Syndikus und Anwalt von Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg vor dem Notar und den hinzugebetenen Zeugen verschiedene Schriftstücke vorgelegt. Es handelte sich dabei um eine vom Stiftskapitel und den Richtern der Aschaffenburger Kirche besiegelte Urkunde (U 1988) sowie um ein von den öffentlichen Notaren Philmann Bart von Bingen (Pingwia) und Jodokus Karpfenmul ausgefertigtes Notariatsinstrument (U 0758). Außerdem hat er noch weitere Schriftstücke, die sich auf den Rechtsstreit zwischen Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg auf der einen Seite sowie Bürgermeistern, Räten, Schöffen und Bürgerschaft der Stadt Aschaffenburg auf der anderen Seite beziehen, vorgelegt. Bei dem Rechtsstreit geht es um Unrecht, das dem Stift von der Stadt zugefügt wurde und das in den Schriftstücken detailliert beschrieben ist. Diesen Prozess möchte das Stift nun an der römischen Kurie fortsetzen. Der Syndikus hat daher auch die entsprechenden Vollmachten und die notwendigen Gelder vorgelegt. Die vorgelegten Schriftstücke, Vollmachten und Gelder hat er dann dem Mainzer Kleriker Berthold, Sohn des Peter Wilborg, übergeben, der gerade zu einer Pilgerreise nach Rom aufbrechen wollte. Dieser hat versprochen, sie mitzunehmen und den zuständigen Stellen an der römischen Kurie zu übergeben. Auf Bitte des Syndikus hat der Notar darüber ein Notariatsinstrument ausgefertigt.