Bergrevier Ost-Halle (Bestand)
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F 76 (Benutzungsort: Wernigerode)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 07. Wirtschaft (mit Bergbehörden bis 1990 und Bankwesen) >> 07.01. Bergbau >> 07.01.02. Vorgängerbehörden und nachgeordnete Behörden des Oberbergamts Halle
(1737) 1857 - 1948
Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Findhilfsmittel: Findbuch von 1954 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Mit Gesetz vom 10. Juni 1861 erfolgte die Auflösung der Bergämter im Hauptbergdistrikt des Oberbergamtes Halle und die Einteilung des Gebietes in Geschworenenreviere. Gebildet wurde u.a. das Geschworenenrevier "östlich Halle". Begrenzt war das Revier nach "Westen durch die Straße, welche von der königlich-sächsischen Grenze über Radefeld und Zörbig bis zur anhaltischen Grenze" führte, nach "Norden und Osten durch Anhalt und die Provinz Brandenburg, nach Süden durch das Königreich Sachsen". Weiterhin gehörten dazu die in Anhalt-Dessau liegenden Enklaven [Pösigk und Repau] sowie die königliche Grube bei Zscherben.
Im Dezember 1864 erfolgte die Einteilung des Oberbergamtsdistrikts Halle in Bergreviere, so dass zum 1. Januar 1865 das eigenständige „Bergrevier Östlich-Halle“ seine Arbeit aufnahm.
In folgenden Jahren traten lediglich Veränderungen in der Begrenzung des Bergreviers ein. 1873 umfasste das Revier die Kreise Schweinitz, Torgau, Liebenwerda, Wittenberg, Delitzsch und Bitterfeld sowie Teile des Saalkreises und des Kreises Merseburg bis zur Linie Stumsdorf-Niemberg-Halle-Wörmlitz-Döllnitz-Schkeuditz. Mittels Erlass des Ministers der öffentlichen Arbeiten kamen die Teile des Stadtkreises Halle, des Saalkreises und des Kreises Merseburg bis zur Linie Halle-Ammendorf-Schkeuditz dem Aufsichtsbereich des Bergreviers Östlich Halle hinzu.
Auf Grundlage des Erlasses des Ministers für Handel und Gewerbe erfolgte zum 1. April 1902 die Umbenennung des Bergreviers Östlich Halle in "Bergrevier Ost-Halle". Im August 1906 trat das Bergrevier Ost-Halle den nördlichen Teil des Kreises Merseburg an das Bergrevier West-Halle ab.
Mit Verordnung des Preußischen Staatsministeriums vom 24. Oktober 1933 wurde das Bergrevier Ost-Halle mit dem Bergrevier West-Halle unter dem Namen "Bergrevier Halle" vereinigt und die Grenzen neu festgelegt. Die Neufeststellung der Grenzen trat zum 1. November 1933 in Kraft.
Bestandsinformationen: Vom heutigen Landesarchiv Sachsen-Anhalt wurden in den Jahren 1947 bis 1952 alle noch beim Oberbergamt Halle überlieferten älteren Aktenbestände übernommen und mit früheren Ablieferungen zum Bergarchiv (F) vereinigt bzw. neue Bestände aufgestellt.
Im Jahre 1954 wurden die Akten des Bestandes geordnet, verzeichnet und ein Findbuch erstellt. Im Zuge der Bearbeitung des Bestandes F 89 „Ablieferung Bergbehörde Halle 1967“ konnte eine Archivale dem Bestand zugeordnet werden.
Die Retrokonversion des Findbuches erfolgte im September 2010. Die Korrekturlesung der retrokonvertierten Datensätze sowie die Erstellung der Registraturbildner- und Bestandsinformation folgte im September 2015.
Im April 2017 wurden die Akten mit den Signaturen F 76, Nr. 160-163 verzeichnet und in den Bestand eingearbeitet.
Zusatzinformationen: Literatur:
B. Kiesewetter: Die wirtschaftliche Entwicklung des Braunkohlenbergbaues im hallischen Revier, Dissertation Halle 1924.-
O. Splett: Die wirtschaftliche Entwicklung des Braunkohlenbergbaus im Kreise Bitterfeld und seine Bedeutung für den dortigen industriellen Aufbau, Dissertation Halle 1921.
Findhilfsmittel: Findbuch von 1954 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Mit Gesetz vom 10. Juni 1861 erfolgte die Auflösung der Bergämter im Hauptbergdistrikt des Oberbergamtes Halle und die Einteilung des Gebietes in Geschworenenreviere. Gebildet wurde u.a. das Geschworenenrevier "östlich Halle". Begrenzt war das Revier nach "Westen durch die Straße, welche von der königlich-sächsischen Grenze über Radefeld und Zörbig bis zur anhaltischen Grenze" führte, nach "Norden und Osten durch Anhalt und die Provinz Brandenburg, nach Süden durch das Königreich Sachsen". Weiterhin gehörten dazu die in Anhalt-Dessau liegenden Enklaven [Pösigk und Repau] sowie die königliche Grube bei Zscherben.
Im Dezember 1864 erfolgte die Einteilung des Oberbergamtsdistrikts Halle in Bergreviere, so dass zum 1. Januar 1865 das eigenständige „Bergrevier Östlich-Halle“ seine Arbeit aufnahm.
In folgenden Jahren traten lediglich Veränderungen in der Begrenzung des Bergreviers ein. 1873 umfasste das Revier die Kreise Schweinitz, Torgau, Liebenwerda, Wittenberg, Delitzsch und Bitterfeld sowie Teile des Saalkreises und des Kreises Merseburg bis zur Linie Stumsdorf-Niemberg-Halle-Wörmlitz-Döllnitz-Schkeuditz. Mittels Erlass des Ministers der öffentlichen Arbeiten kamen die Teile des Stadtkreises Halle, des Saalkreises und des Kreises Merseburg bis zur Linie Halle-Ammendorf-Schkeuditz dem Aufsichtsbereich des Bergreviers Östlich Halle hinzu.
Auf Grundlage des Erlasses des Ministers für Handel und Gewerbe erfolgte zum 1. April 1902 die Umbenennung des Bergreviers Östlich Halle in "Bergrevier Ost-Halle". Im August 1906 trat das Bergrevier Ost-Halle den nördlichen Teil des Kreises Merseburg an das Bergrevier West-Halle ab.
Mit Verordnung des Preußischen Staatsministeriums vom 24. Oktober 1933 wurde das Bergrevier Ost-Halle mit dem Bergrevier West-Halle unter dem Namen "Bergrevier Halle" vereinigt und die Grenzen neu festgelegt. Die Neufeststellung der Grenzen trat zum 1. November 1933 in Kraft.
Bestandsinformationen: Vom heutigen Landesarchiv Sachsen-Anhalt wurden in den Jahren 1947 bis 1952 alle noch beim Oberbergamt Halle überlieferten älteren Aktenbestände übernommen und mit früheren Ablieferungen zum Bergarchiv (F) vereinigt bzw. neue Bestände aufgestellt.
Im Jahre 1954 wurden die Akten des Bestandes geordnet, verzeichnet und ein Findbuch erstellt. Im Zuge der Bearbeitung des Bestandes F 89 „Ablieferung Bergbehörde Halle 1967“ konnte eine Archivale dem Bestand zugeordnet werden.
Die Retrokonversion des Findbuches erfolgte im September 2010. Die Korrekturlesung der retrokonvertierten Datensätze sowie die Erstellung der Registraturbildner- und Bestandsinformation folgte im September 2015.
Im April 2017 wurden die Akten mit den Signaturen F 76, Nr. 160-163 verzeichnet und in den Bestand eingearbeitet.
Zusatzinformationen: Literatur:
B. Kiesewetter: Die wirtschaftliche Entwicklung des Braunkohlenbergbaues im hallischen Revier, Dissertation Halle 1924.-
O. Splett: Die wirtschaftliche Entwicklung des Braunkohlenbergbaus im Kreise Bitterfeld und seine Bedeutung für den dortigen industriellen Aufbau, Dissertation Halle 1921.
Laufmeter: 9.4
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ