Friedberg, Burg: Kaiser Karl bestätigt und erneuert Burggraf, Baumeister und Burgmannen der Burg Friedberg auf ihre Bitte hin ihre Rechte und Freiheiten bezüglich der Grafschaft Kaichen, des Freigerichts mit allen seinen Dörfern und Zugehörungen, insbes. ihres Rechts auf die Hälfte des Ungelds, den der Burg gefallenden Zoll, ihrer Rechte in der Mörler Mark, der sogen. Mark zwischen den Dörfern Dorheim und Ossenheim, der Hintersassen, die dem Burggrafen zu Dienstverpflichtet sind, des Wildbanns auf der Höhe von der Usa (Usse) bis zum Erlenbach, des Geleits vom 'Morenberg' bis zum 'Gessenfurth', des Gerichtsstands der Burgmannen vor dem Burggrafen, die ihnen von seinen Vorgängern, den Königen Rudolf und Albrecht, in ihren Briefen verliehen wurden. Der Aussteller gebietet allen Angehörigen des Reichs bei seiner und des Reichs schwerer Ungnade und einer Strafe von 100 Mark lötigen Golds, daß sie die Genannten von Friedberg diese Rechte ungehindert genießen und gebrauchen lassen.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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