Der Bebenhausische Pfleger Johann Christoph Hirschmann von Stuttgart wird für sich und seine Compotatores, weil er aus einem Glas in welches Unanständiges eingeschliffen war, getrunken hat, um 30 Rtl. Gestraft.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner