Bürgermeister und Rat der Stadt Biberach bekennen, daß ihr Mitbürger Jakob Franckh das Schloß und Gut Ellmannsweiler von dem auf diesem haftenden ewigen Zins von 2 lb. 10 ß h (= 1 fl. 25 x) an das Spital zu Biberach freigemacht und diesen Zins auf seinen Garten vor dem Oberen Tor zu Biberach gesetzt hat Regest, s. Invent. (1655) (Bestellnr. 2) Nr. 2 lit. B,

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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