Heischbuch der Geistlichen Verwaltung Waiblingen über ihre Gefälle (jährliche Hellerzinse, ewig unablösige Hellerzinse, jährl. Früchte nach der Zelg, teilbare Weingärten, jährl. Bodenwein, jährl. Geflügel) zu Beinstein, o.J. (1714), Nachträge bis 1802, beglaubigte Abschrift von 1816

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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