Nachdem das Stift Münster durch den Tod des Fürsten Erich, Bischofs zu Osnabrück und Paderborn und Postulat der Kirche zu Münster, Herzog zu Braunschweig usw., erledigt und Franciscus, Elekt und Konfirmat zu Minden, durch Domdechant und Kapitel zu Münster zum Stift Münster postuliert worden ist, bekennen Philipp d. Ä. Graf zu Waldeck, Simon Graf und Edelherr zur Lippe, Johann Herr zu Büren, Hermann von Mengerssen, Joest Westphael, Jost von Hoerde, Friedrich von Twiste, daß sie sich gegenüber dem Domkapitel verpflichten, daß der Postulat die folgenden Punkte einhält: Er soll die Verwaltung nicht vor der päpstlichen Bestätigung antreten, es sei denn mit Zustimmung des Kapitels, und sich auf seine Kosten die Bestätigung bald verschaffen, das Stift nicht ohne Zustimmung resignieren usw., keinen Koadjutor bestellen oder das Kapitel sonst einschränken oder belasten. Er soll gegen die lutherische Lehre auftreten und gutes Regiment führen, aus Bündnissen dem Lande keine Lasten bringen, das Jurament leisten. Die alte Forderung Herzog Magnus' von Lauenburg, Bischof Erichs von Lauenburg usw. soll beglichen werden, dgl. die Forderung des Grafen Claus von Tecklenburg wegen Einnahme des Schlosses Lingen durch Bischof Erich, dgl. die 900 Goldgulden an den Grafen von Bentheim-Steinfurt. Er soll die alten Rechte der Laien und der Geistlichkeit nicht verkürzen. Siegelankündigung der Aussteller.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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