Kaiser Karl IV. nimmt die Klöster Rot, Weißenau und Schussenried vom Prämonstratenserorden, das Benediktinerkloster Weingarten, das Frauenkloster zu Baindt (Beund) vom Zisterzienserorden und das Frauenkloster zu Buchau vom Augustinerorden mit allen ihren Gütern, Rechten und Freiheiten in seinen und des Reiches Schirm auf. Er ermahnt alle Untertanen, besonders alle Vögte und Amtleute in Oberschwaben, sowie die Städte Ravensburg, Überlingen, Biberach und Memmingen, die genannten Klöster zu schirmen und zu beschützen und sie gegen alle Gewalt, Unrecht oder Gefahren zu verteidigen. Wer dagegen verstößt, soll 50 Mark lötigen Goldes zur Strafe zahlen müssen. Gegeben zu Nürnberg, am nächsten Sonnabend vor dem Palmtag. Die Kopie ist von Notar Hieronymus Winkelhofer beglaubigt, der hinzufügt, daß dieselbe Bestätigung von König Wenzel 1381 ausgestellt wurde. Papier. Eine zweite Kopie ist ohne diese notarielle Beglaubigung - 3 Stück - beschädigt

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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