Geleitsrecht des Deutschen Ordens, der Reichsstädte Heilbronn und Wimpfen und der Edelleute von Greck zu Kochendorf von Neuenstadt auf der Landstraße nach Wimpfen bis zu der Kapelle bei Oedheim, wo das württembergische Geleit endet und die pfälzische Geleitstraße anfängt, dann weiter hineinwärts durch die Gengelbach nach Neckarsulm, durch die Stadt bis an das Neckarufer, über den Neckar hinüber jenseits von der Böllingerbach durch Neckargartach bis Heilbronn an das Tor, wie auch von Neuenstadt aus nach Neudenau über die Jagstbrücken, und durch selbige Vorstadt hindurch, dann wieder zurück durch Herbolzheim auf die hohe Straße hinüber, durch Jagstfeld hin an den Neckarfahr, dort hinüber und jenseits da man sich auf die pfälzischer Geleitstraße behelfen muss, bis an das Brücklein über den Böllinger Bach, wo das württembergische Geleit wieder anfängt, die Landstraße nach Heilbronn hinauf bis zum neuen Geleitstein

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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