Wendel Becker, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Mühlhausen beurkunden eine Gültverschreibung des Peter Stier und seiner Ehefrau Anna über 30 Gulden gegenüber der Frühmesse zu Rheinsheim.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...