Konrad vom Stein zu Steinegg [Burg in Steinegg Gde. Neuhausen/Enzkreis], Hauptmann zu Rottenburg [a. Neckar/Lkr. Tübingen], Johann Ehinger, Sohn des verstorbenen Jodok ("Jos") Ehinger und Bürger zu Ulm, Klaus Ungelter, Bürgermeister zu Reutlingen ("Ru/e/ttlingen"), Johann Rupp, Bürgermeister zu Memmingen, Michael Humpis, Bürger zu Ravensburg, Konrad Wolf, Bürger zu Schwäbisch Gmünd ("Gemu/e/nde") [Ostalbkreis], Heinrich von Pflummern [Stadt Riedlingen/Lkr. Biberach], Bürger zu Biberach, Ulrich Vogte, Bürger zu Kempten, und Ernst Marhelt, Landschreiber zu Rottenburg, entscheiden als von beiden Parteien beauftragte Schiedsleute einen Streit zwischen Klaus Murer, Propst zu Ehingen [Stadt Rottenburg a. Neckar/Lkr. Tübingen] bei Rottenburg [a. Neckar/Lkr. Tübingen], und Ambrosius Neithardt, derzeit Stadtschreiber zu Ulm. Bei dem Streit geht es um einen Brief, den der Propst Jakob Rupprecht, vormals Marschall in Rottenburg, bei dessen Entlassung als Marschall übergeben hat und durch den sich Ambrosius Neithardt beleidigt fühlt. Nun hat der Propst vor dem Schiedsgericht erklärt, dass alles, was er in diesem Brief geschrieben hat, dem Ambrosius Neithardt an seiner Ehre keinerlei Abbruch tun und ihn auf keine Weise beleidigen sollte. Das Gericht urteilt danach, dass es bei dieser Erklärung bleiben soll und beide Parteien sich damit begnügen sollen.