Bovo, Herr von Friemersheim, zugleich im Namen seiner Gattin Elisabeth, und sein Sohn Heinrich geben dem Ritter Johann von Moers für 11.800 Goldschilde ihre Burg und Herrschaft Friemersheim (borch, vuer borch socerdt ende ganze lant ende heirscap) mit allen Gerechtsamen, Zubehörungen und (hohem im niederen Gerichte, Eigen- und kurmedigen Leuten, Kirchgiften und andere geistelike herrlichkeit) Dienstmannen (mannen, dienstmannen und borchmannen, pechte, tinge Korengulde) in Pfandschaft, welche binnen den nächsten drei Jahren nicht gelöst werden soll; nach drei Jahren fallen die im Lande Moers gelegenen Güter der Herrschaft Friemersheim ohne weiteres an Bovo zurück.- Sie geloben zugleich, dieselbe keinem Dritten verpfänden und im Falle einer Veräußerung dem Johann von Moers den Verkauf anzubieten. Johann ist verpflichtet, die auf der Herrschaft haftenden Renten und Schulden an die Geschwister Boos, Heinrich, Henneke und Hadwig, an Ritter Hermann von der Horst, an Stine von Nienhave, an die Erben Sweders zu Friemersheim, an Johann von Vreden, an das Stift Werden und den Wachszins an die Kirche zu Friemersheim abzuführen. Die Kosten für Erbauung einer Windmühle, sowie die in rechtlichen Prozessen auflaufenden müssen bei der Einlöse erstattet werden, während die Abwehr gewaltsamer Angriffe auf Kosten des Johann erfolgt. In der Summe genannter 11.800 Goldgulden sind verrechnet 400 Gulden, die dem Bruder Bovos, Heinrich, zustanden. Außer jener Pfandsumme schulden Bovo etc. dem Johann, noch 2.200 Goldschilde, welche ebenfalls bei der Einlöse mit Zinsen erstattet werden sollen. Datum up sente Agneten daghe.