Herzog Adolf von Kleve, welcher seinem Goldschmied zu Kleve Peter von Dyckerick an verdientem Lohn und wegen gelieferten Goldes und Silbers 400 rheinische Gulden und von wegen seiner verstorbenen Mutter Margaretha 40 Gulden verschuldet und, nachdem er durch Bernt von den Hoeve ihm 100 Gulden abzahlen lassen, noch 340 Gulden schuldig geblieben, überweist demselben zufolge Übereinkommens eine jährliche Rente von 16 alten französischen Schilden, herstammend (mit 9 Schilden) aus der "Bevinge" im Gericht Qualburg und aus 3 Kämpen Land im demselben Gericht (mit 7 Schilden) und nötigenfalls pfandweise daraus zu erheben. Peter hat dagegen das herzogliche Werk in Gold und Silber in gutem Stand zu halten. D. a. d. MCCCC vicesimo nono feria quarta post festum palmarum.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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