Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, bekundet und bewilligt, dass der Ritter Swicker von Sickingen und seine Ehefrau Else Landschad der Klara, Tochter des Henne von Langenau, zur Verheiratung mit ihrem Sohn Friedrich von Sickingen 2.000 Gulden Hauptgeld bzw. 100 Gulden Gülte als Wittum überantwortet haben. Die Summe haben Swicker und Else auf ihre Verschreibung von 7.000 Gulden bzw. 350 Gulden Gülte gelegt, die sie auf den Städten Bretten, Eppingen und Heidelsheim besitzen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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