Hängeregistratur: Kopftuch
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/70 Bü 546
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/70 Politisches Archiv von Frieder Birzele
Politisches Archiv von Frieder Birzele >> 5. Unterlagen aus der Tätigkeit in der SPD-Baden-Württemberg
2003-2004
Enthält u.a.: Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes und dessen Beratung im Landtag, 2004; Rechtswissenschaftliches Gutachten zu den Folgen des Kopftuchurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 24.09.2003 für das Land Nordrhein-Westfalen, im Auftrag der SPD-Fraktion des Landtages Nordrhein-Westfalen erstellt von Prof. Dr. Ulrich Battis und Dr. Peter Bultmann, 54 Seiten 2004; Stellungnahme von Rechtsanwalt Prof. Dr. Manfred Bulling, Regierungspräsident a.D. zum Gesetzentwurf der Landesregierung Baden-Württemberg vom 11.11.2003 zur Änderung des Schulgesetzes (Kopftuchgesetz), 7 Seiten 2004; Kopftuch, Religion und Grundgesetz, Vortrag gehalten anlässlich der NRW-Migrationsgespräche des Landeszentrums für Zuwanderung NRW, der Auslandsgesellschaft Nordrhein-Westfalen, der Landeszentrale für politische Bildung NRW und des Katholischen Bildungswerkes Köln am 6.10.2003 im Rathaus in Dortmund von Ernst Gottfried Mahrenholz, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., 16 Seiten; Ernst Gottfried Mahrenholz: Bemerkungen zum Gesetzentwurf der Stuttgarter Landesregierung betreffend die Änderung des § 38 SChG, 4 Seiten 2003; Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde der Fereshta Ludin gegen die Entscheidungen untergeordneter Gerichte zum Kopftuchverbot, 45 und 27 Seiten 2003; Michael Bertrams: Lehrerin mit Kopftuch? Islamismus und Menschenbild des Grundgesetzes, in Deutsches Verwaltungsblatt Heft 19 2003, S. 1225-1234; Ute Sacksofsky: Die Kopftuch-Entscheidung - von der religiösen zur föderalen Vielfalt, in Neue Juristische Wochenschrift, 46 2003 S. 3297-3301
1 Bü
Archivale
2034-12-31
Battis, Ulrich
Bertrams, Michael
Bultmann, Peter
Sacksofsky, Ute
Nordrhein-Westfalen
Islamismus
Kopftuch
Kopftuchgesetz
Schulgesetz
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:30 MEZ