Hans von Arnim in Zehdenick einigt sich mit Kurfürst Joachim I. von Brandenburg dahingehend, dass dieser ihm Schloss und Amt Boitzenburg mit allem Zubehör überlässt und dafür Schloss Zehdenick mit allen in dem Erbregister aufgeführten Hebungen, Diensten und Nutzungen erhält. ursprünglich besiegeltes Pergamentbuch; nur noch beschädigte schwarze Schnur vorhanden

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Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
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