Diskussion um den Jurisdiktionsbezirk der Ems
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Telgte A, 555
Telgte A
Telgte A >> Gerichtswesen >> Gogericht
1620 September 30
Enthält: u.a. Der Gograf zu Telgte an die Bürgermeister und Richter zu Telgte: Kürzlich habe ein von der Landschaft bestellter Soldat zwei Stadtdiener niedergeschossen, von denen der eine tot liegengeblieben sei. Der Täter sei aus der Stadt geflüchtet, aber im Gogerichtsbezirk von Bürgern der Stadt ergriffen worde. Seit fünf Tagen sei der Soldat in Haft und ihm, dem Gografen, nicht ausgeliehen worden. Er ersucht den Richter und die Bürgermeister zu Telgte um strikte Auslieferung des Täters. Bürgermeister und Rat antworten, daß sie den Täter auf der Emsbrücke gefaßt hätten. Diese Brücke gehöre der Stadt, was man daraus erkennen könne, daß sie auf deren Kosten repariert werde, auch zögen in dem Wachthaus auf der Brücke Telgter Bürger zur Wache auf etc. Die Ems gehöre zum Jurisdiktionsbezirk der Stadt und zu dem des Gografen; auch die Gärten jenseits der Ems gehören der Stadt seien sie doch aus den niedergelegten Wällen der Stadt entstanden. Ausführliche Beweislegung des Rates zu T., daß die Ems noch zum Jurisdiktionsbezirk der Stadt gehöre. Dies ist insbesondere an der Behandlung der in der Ems ertrunkenen Personen (zwischen dem Armenhof u. der Emsmühle) zu ersehen, die stets ohne Widerspruch des Gografen herausgezogen und begraben worden seien. Auch der Stadtgraben und die Stadtwälle gehören zum städtischen Jurisdiktionsbezirk. Übrigens wird gleich eingangs berichtet, daß der Missetäter entflohen sei.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:14 MEZ