Adolff Borchgertz, Richter zu Essen, bekennt, dass die Brüder Adolff und Johan van Schuren ihren Eigenhörigen Johann Kernmann und dessen Ehefrau Greyte gestatten, aus ihrem Kernemannsgut zu Rotthausen (Rothusen), wo Johann und Greyte wohnen, erbkäuflich 1 Malter gutes, hartes, klares Schuldkorn, halb Roggen und halb Gerste Essener Maß als jährliche Erbrente an St. Martini im Winter dem Johan Stevellinckhoff, Bürger zu Essen, und dessen Ehefrau Mette zu verkaufen. Die Verkäufer haben auf den Erbkauf mit Hand und Mund verzichtet, und Adolff und Johann van Schuren haben Währschaft geleistet. Die Rente ist jährlich auf St. Peter ad cathedram, acht Tage vorher oder nachher wiederlöslich mit 12 guten goldenen oberländischen rhein. vollgewichtigen Gulden. Zeugen: Herman Allertz, Hinrich Cost, gehuldete Fronen; Evert in der Sunnen, Johan Gordelmecker, Johann Theylken, Standgenossen des Gerichts. Siegler: der Richter und beide Brüder van Schüren.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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