Hermann und Dythmar, die Söhne des Winand von Schwefe (Sweue), bekunden, es habe zwischen Propst und Konvent der Kirche in Oelinghausen (Volinchusen) auf der einen Seite und ihnen auf der anderen Seite ein Streit bestanden, weil Hermann eine Scheune des Klosters durch Brand verwüstet und weil Dythmar den Renfrid, Konversenbruder in Oelinghausen, schwer verwundet habe. Durch die Vermittlung unten benannter, zu Hilfe gerufener Freunde sei der Streit in folgender Weise beigelgt worden: Dethmar gibt sich von sich aus in die Eigenhörigkeit von Propst und Konvent, um für immer darin zu bleiben, und legt den Treueid ab, der in der Volkssprache "hulden" heißt, wie es üblich ist. Hermann schwört ihnen beim Evangelium (ad sacrosanctam), daß er, nachdem er den Brand entfacht und sein Zorn sich abgekühlt hatte, dies sofort bereut habe und dies noch tue. Solange er lebe, wolle er dem Propst und Konvent weder durch Rat noch durch Hilfeleistung etwas antun, sondern diese stets fördern. Weil er sich selber wegen verschiedener entgegenstehender Gründe nicht schenken könne wie sein Bruder, ist vereinbart, daß sich seine Schwester Gertrudis in die Eigenhörigkeit des Klosters begibt und den Treueid ablegt. Dies geschieht alles mit Zustimmung des Vaters Winand, der Mutter und aller sonstigen, deren Zustimmung erforderlich ist. Auf ihre Bitten Siegelankündigung des Gerhard von Virneburg (Vyerne-), Kleriker des Kölner Erzbischofs, und des Johannes gen. von den Sode, weltlicher Richter in Soest (Suosato). Zeugen: Dietrich, Pfarrer in Schwefe, Radolf Herinch, Arnold Schreiber (Scriuere), Gosschalk von dem Dome, Herbord Make, Johannes Rufus, Dietrich von Bremen (Bremis), Gerhard von Hirsch (Ceruo), Fredericus von den Kemenaden, Dietrich gen. Münch (Muonich), Dytmar, Konverse und Kämmerer zu Oelinghausen, und Godefrid Schuhmacher (Sutor), ebendort Konverse. Gegeben und geschehen 1334 März 6 (dominica, qua cantatur Letare).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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