Conradus Voe*gili, Kleriker der Diözese Konstanz, kaiserlicher öffentlicher Notar stellt ein Notariatsinstrument aus über den Urteilsspruch des Conradus Gae*b, Licenciatus in decretis, Generalvikar des Bischofs Otto von Konstanz in der Streitsache zwischen Priorin und Konvent des Predigerklosters Löwental und dem Spital in Lindau sowie Christoph Schindelin aus Ravensburg über die zur Pfarrkirche in Ailingen und der Kapelle in Ettenkirch gehörigen Novalzehnten und einige andere Streitpunkte. In dieser Sache war schon länger ein Streit anhängig vor Bischof Otto von Konstanz und Abt Ulrich des Benediktinerklosters St. Gallen und durch Friedrich Theoderici, Custos der Collegiatkirche St. Johannes in Konstanz, Richter und Konservator der Rechte, Privilegien und Güter der Klöster des Predigerordens, mit apostolischer Autorität versehen, ein Urteil zugunsten des Klosters Löwental ergangen, von dem das Spital Lindau und Christoph Schindelin an Papst Sixus IV. appelliert hatten, der mit Bulle von 1482 März 26 Bischof Otto von Konstanz und den Abt von St. Gallen beauftragt hatte. Die Bulle ist mehrfach inseriert (siehe U 105a). Nach ausführlicher Schilderung der Verhandlungen und nach eingehender Prüfung der Schriftsätze bestätigte der Generalvikar das frühere Urteil und verurteiltete die Appellanten zur Bezahlung der Kosten des Rechtsstreits. Dagegen protestierte der Vertreter der Gegenseite.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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