Joseph Landgraf von Hessen[-Darmstadt] (voller Titel), Bischof von Augsburg, belehnt Anton Schenk Freiherr von Stauffenberg für sich selbst und als Lehenträger aller lehensfähigen Agnaten der Familie der Freiherren Schenk von Stauffenberg mit einem leibfälligen Hof zu Scheppach, der Koppenbrunner Hof genannt, mit Haus und Stadel zwischen der Gemeinde und Franz Mayer, von dem 1729 eine ordentliche Beschreibung angefertigt und für die Akten übergeben wurde. Der Hof ist derzeit im Besitz von Johann Michael Egelhofer, wurde zuletzt an Lothar Philipp Schenk Freiherr von Stauffenberg für sich selbst und als Lehenträger aller lehensfähigen Agnaten der Familie der Freiherren Schenk von Stauffenberg verliehen und rührt vom Hochstift Augsburg zu Lehen. Die Gerechtigkeiten des Ausstellers, des Hochstifts Augsburg und anderer Rechteinhaber bleiben davon unbeeinträchtigt, wie es das Lehenrecht des Ausstellers und des Hochstifts Augsburg besagt. Der Belehnte soll dafür dem Aussteller und dem Hochstift Augsburg getreu und gewärtig sein, ihren Nutzen fördern und sie vor Schaden bewahren und auch ansonsten alles tun, was ein Lehenmann seinem Lehenherren von Billigkeits- und Rechtswegen schuldig und pflichtig ist.
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Joseph Landgraf von Hessen[-Darmstadt] (voller Titel), Bischof von Augsburg, belehnt Anton Schenk Freiherr von Stauffenberg für sich selbst und als Lehenträger aller lehensfähigen Agnaten der Familie der Freiherren Schenk von Stauffenberg mit einem leibfälligen Hof zu Scheppach, der Koppenbrunner Hof genannt, mit Haus und Stadel zwischen der Gemeinde und Franz Mayer, von dem 1729 eine ordentliche Beschreibung angefertigt und für die Akten übergeben wurde. Der Hof ist derzeit im Besitz von Johann Michael Egelhofer, wurde zuletzt an Lothar Philipp Schenk Freiherr von Stauffenberg für sich selbst und als Lehenträger aller lehensfähigen Agnaten der Familie der Freiherren Schenk von Stauffenberg verliehen und rührt vom Hochstift Augsburg zu Lehen. Die Gerechtigkeiten des Ausstellers, des Hochstifts Augsburg und anderer Rechteinhaber bleiben davon unbeeinträchtigt, wie es das Lehenrecht des Ausstellers und des Hochstifts Augsburg besagt. Der Belehnte soll dafür dem Aussteller und dem Hochstift Augsburg getreu und gewärtig sein, ihren Nutzen fördern und sie vor Schaden bewahren und auch ansonsten alles tun, was ein Lehenmann seinem Lehenherren von Billigkeits- und Rechtswegen schuldig und pflichtig ist.
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Nr. 632
II Jettingen c 41
Num[ero] 4
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden
Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden >> Jettingen
1763 Juni 8
Gesamtarchiv Schenk von Stauffenberg
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Dillingen
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Egelhofer, Johann Michael (Scheppach GZ)
Hessen-Darmstadt, Landgrafen von, Joseph, Fürstbischof von Augsburg [1740-1768]
Mayer; Franz (Scheppach GZ)
Schenk von Stauffenberg, Damian Hugo Friedrich Anton; (Wilflinger Linie), Graf, Geheimrat, Oberstallmeister, 1735-1803
Schenk von Stauffenberg, Lothar Philipp Ludwig Hartmann; (Wilflinger Linie), Domherr, Oberstallmeister, 1694-1758
Augsburg A (Ausstellungsort)
Augsburg A; Hochstift; Erbkämmereramt
Dillingen an der Donau DLG (Ausstellungsort)
Scheppach GZ; Höfe
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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03.04.2025, 13:41 MESZ
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