Die Bürgermeister, Räte und Bürger der Städte Mainz, Straßburg, Worms, Speyer, Frankfurt, Hagenau, Weißenburg ("Wienburg"), Schlettstadt, Ehnheim und Pfeddersheim verbünden sich mit Graf Sigmund zu Sponheim ("Symund zu Spanheim") und zu Vianden auf zehn Jahre ab Johanni 1382. Wenn er und vier seiner Räte eidlich auf notwendigen Beistand erkennen, soll er im Rat zu Mainz darum mahnen, worauf die Städte ihm binnen 14 Tage 60 Glefen zu Hilfe innerhalb folgender Grenzen schicken: In der Grafschaft Sponheim diesseits der Mosel ("Museln") bis gegen Daun, im Umkreis von sieben Meilen um jedes Schloß des Grafen in diesem Bereich. Wenn er oder eine der Städte bekriegt wird, soll die gegenseitige Hilfe bis zum gemeinsamen Frieden gewährt werden. Neuaufnahmen mit Zustimmung des Grafen. S.: die Städte. "Der geben ist zu Franckenfurt 1382 uf den nehesten montag nach sante Margreden tage der heiligen jungfrowen."
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Die Bürgermeister, Räte und Bürger der Städte Mainz, Straßburg, Worms, Speyer, Frankfurt, Hagenau, Weißenburg ("Wienburg"), Schlettstadt, Ehnheim und Pfeddersheim verbünden sich mit Graf Sigmund zu Sponheim ("Symund zu Spanheim") und zu Vianden auf zehn Jahre ab Johanni 1382. Wenn er und vier seiner Räte eidlich auf notwendigen Beistand erkennen, soll er im Rat zu Mainz darum mahnen, worauf die Städte ihm binnen 14 Tage 60 Glefen zu Hilfe innerhalb folgender Grenzen schicken: In der Grafschaft Sponheim diesseits der Mosel ("Museln") bis gegen Daun, im Umkreis von sieben Meilen um jedes Schloß des Grafen in diesem Bereich. Wenn er oder eine der Städte bekriegt wird, soll die gegenseitige Hilfe bis zum gemeinsamen Frieden gewährt werden. Neuaufnahmen mit Zustimmung des Grafen. S.: die Städte. "Der geben ist zu Franckenfurt 1382 uf den nehesten montag nach sante Margreden tage der heiligen jungfrowen."
U / 1382 Juli 14 (in 2 / 1)
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden (ohne Fotos)
14.07.1382
Stadt Mainz
Gleichzeitige Kop. in 2/1, Bl. 10.
Urkunden
Druck: Schaab, Städtebund II. Nr. 213, mit falschem Datum.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:31 MESZ