Leopold, Römischer Kaiser usw., befiehlt den Erben des verstorb. Hermans von Hatzfeld, und den Erben des verstorb. Hermann Schüngels, nachdem am Reichskammergericht am 4. 2. 1591 eine Appellationssache durch Herman von Hatzfeld wider Johan und Caspar von Werminghaus anhängig gemacht würde, sich zu melden. Geben in unserer und des heilligen Reichs Statt Speyer. Unterschriften: Johann Conrad Albrecht von Lautterburg, Reichskammergerichtsverwalter, Dr. Henricus Kayser, Protonotarius.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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