Pfalzgraf Friedrich beim Rhein beurkundet, dass er den Schenken Friedrich zu Limpurg wegen seines Streits mit Jörg von Steige nach Rottweil vor seinem Marschalk Bernhard von Bach, Ritter, als seiner stellvertretender Richter und etliche seiner Räte berufen habe: Jörg von Steige klagt gegen den Schenken wegen eines Liebdinggelds, den der Vater des Beklagten, Schenk Friedrich seiner Ahnfrau Greta von Ottendorf, Frau des Fritz von Nenningen und seinen Kindern Greta, Mutter des Klägers, Ludwig und Klara verschrieben habe für ihm zu Ottendorf (Otendorf), Hegenauu, Speckfeld (Speck) und Hohenhardtsweiler (Honhartsweiler) überlassen Gülten. Davon seine 5 Gulden (Zins) seiner Tante Klara neun Jahre lang ausgestanden, deren Forderung auf ihn übergegangen sei. Michel Bratzel, Anwalt des Beklagten lässt vortragen: die Clara sei Klosterfrau zu Adelberg gewesen "und solt nit eigenschaft haben, so mocht sie auch Jorges nit erben, sunder das closter"; Beklagter leugnet die Schuld, restlich sei er nur 1/3 schuldig. Urteil: Schenk Friedrich soll in sechs Wochen und drei Tage dem Kläger 1/3 solcher Gült von 5 Gulden jährlich, die er und sein Bruder oder Quittung der Bezahlung beibringen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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