Verweigerung der Rückgabe von versetzten Benden wegen aufgelaufener Mehrkosten
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GerKer, 1007
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
1662 - 1663
Enthält: Jacob Palandt und Giertrudt Hemmerich gen. Bonhem versetzten 1615 auf neuen Jahre an Winand Sch(e)iffer und seine Frau Merghen zu Bottenbroich ihre neun Viertel Benden bei Mödrath für 12 Königs- und 21 1/2 Rtlr, und zwar nicht gegen einen festen jährlichen Zins, sondern in Form einer "Antichrisis", d. h. gegen Nutznießung der Versetzstücke, bis die Leihsumme zurückgezahltist. Das ging die ersten neun Jahre gut und wurde verlängert. Nach 21 Jahren wollte der Nachfahre Jacobs, jetzt Marsilius von Pallandt, das Land offensichtlich einlösen. Die Erben Scheiffers, Johann Peltzer und Peter Dappert, forderten aber mehr als die ursprüngliche Obligationssumme zurück, weil sie von den Benden wegen Überschwemmung und Misswachs weniger Erlös, aber durch Kreiskontributionen und Bendensteuern höhere Kosten hatten aufwenden müssen, als ein gewönlicher Zinssatz eingebracht hätte. Erst 1662 kommt die Sache vor das Kerpener Gericht. Peltzer und Dappert widersprechen der Forderung und legen mehrfache Aufstellungen über die Kosten - und somit die Schulden Pallandts vor. Sie belaufen sich inzwischen auf 117 Rtlr 17 Albus. Bei Nichtzahlung sollen ihnen die Benden durch Umschlag zugesprochen werden.
Schriftstücke: 5
Archivale
Dappert, Peter
Hemmerich, Giertrudt, gen. Bonhem
Palandt, Marsilius (von)
Palandt, von - Jacob
Peltzer, Johann
Sch(e)iffer, Winand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:43 MEZ