Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Dekan, Kapitel und Personen des Liebfrauenstifts zu Worms und den [anonymen] Schultheißen zu Neuhofen (zum nuwen hofe), der davor ihr Hofmann gewesen war, wegen ihrer Irrungen durch seine Räte hat gütlich verhören lassen, wobei u. a. die vom Hofmann austehende Pacht von 140 Malter Korn während der letzten zwei Jahre, die merklichen Schädigungen desselben durch Misswuchs und Schäden am Hof durch den Rhein, die Pfandherrin Barbara von Erligheim und das Lösungsrecht der Güter erwähnt werden. Kurfürst Philipp verkündet den Entscheid der Räte, dass der Schultheiß dem Stift innerhalb der nächsten vier Jahre 120 Malter Korn Wormser Maß reichen soll, jeweils 30 zu Martini [11.11.], wofür dieser auch seine von Barbara von Erligheim gekauften Güter und weitere zu Mutterstadt zu Unterpfand setzen soll. Bei Zahlungsversäumnis mag das Stift die Unterpfande bis zur Ausrichtung der Schuld zu Händen nehmen, belangen und versetzen. Kurfürst Philipp versichert, die Parteien bei dieser Einigung zu schirmen, womit sie geschlichtet sein sollen. Stift und Schultheiß erhalten eine Ausfertigung des Vertrags.