Hans Fesell, genannt Arnolt, aus Hainbach [Stadt Esslingen], gef. zu Schorndorf, weil er in den württembergischen landesherrlichen Forsten und Jagdbezirken etliche Stücke Wild, Hirsche, Rehe und Wildschweine, geschossen hatte, jedoch auf Fürbitten seiner Herren und Freunde wieder freigelassen, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang keine Schießwaffe, es sei Büchse oder Armbrust, innerhalb des württembergischen Forsts zu tragen, und solche nur auf den Wegen zu gebrauchen, wo es ihm erlaubt ist, ferner der württembergischen Landesherrschaft 100 fl Abtrag in folgenden Raten zu bezahlen: 20 fl sofort in bar, 20 fl auf kommenden Martinstag (Nov. 11) und den Rest von 60 fl auf den darauffolgenden Weißen Sonntag (1518 Febr. 21), außerdem die Gefängniskosten selbst zu tragen und sich im Falle der Übertretung dieser U. auf erfolgte Mahnung der württembergischen Amtleute wieder in dem Gefängnis zu stellen, wohin er gewiesen würde, um daselbst die fällige Strafe zu erwarten. Gleichzeitig schwören auch die Söhne des A., Hans und Martin Fesell, auf dieselbe Formel U. Bürgen (100 fl): Hans Kurplin, Lienhard Haß aus dem Hainbach und Veltin Beltner aus Esslingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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