Mandatum poenali Auseinandersetzung um Eingriff in Kirchenrechte
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 0774
Wismar F 4 (W F 1 n. 4)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 06. 1. Kläger F
01.02.1659-16.07.1659
Kläger: (2) Fiskal des Tribunals
Beklagter: Johann Bartolt Mylich, Amtmann zu Neukloster
Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: Dr. Joachim Zander (A & P)
Fallbeschreibung: Am 01.02. trägt das Tribunal dem Fiskal auf, die Vorgänge in Neukloster zu untersuchen, die zur Absetzung des Küsters durch den Amtmann geführt haben. Am 09.02. berichtet Kl., daß Bekl. den Küster Emanuel Schnell abgesetzt und aus dem Küsterhaus vertrieben, dafür Heinrich Stechow eingesetzt habe ohne den Konsens des Tribunals oder Gouverneurs der Herrschaft in dieser Frage eingeholt zu haben. Er bittet, Bekl. zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Das Tribunal lädt Bekl. am selben Tag zum nächsten Gerichtstag vor, am 21.03. meldet sich Graf Dohna aus Stade als Inhaber des Amtes Neukloster, erklärt, der Amtsinhaber bzw. sein Amtmann habe in der Herzogszeit immer das Recht gehabt, Küster zu ernennen und ihm sei nicht bewußt, daß er dieses Recht mit Übernahme des Amtes verloren habe. Er erbittet Information, um Bekl. entsprechend anweisen zu können. Am 18.04. streitet Bekl. alle Beschuldigungen ab, am 20.04. verlangt das Tribunal Stellungnahme des Kl.s. Am 04.07. legt Kl. Articuli probatorii vor, am 16.07.1659 bittet Kl., Assessor Schlüter und Protonotar Pascovius zu Kommissaren zu bestimmen, die die nötigen Verhöre führen. Eine Reaktion des Tribunals erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1659
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 13.02.1659; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Zander vom 16.04.1659
Beklagter: Johann Bartolt Mylich, Amtmann zu Neukloster
Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: Dr. Joachim Zander (A & P)
Fallbeschreibung: Am 01.02. trägt das Tribunal dem Fiskal auf, die Vorgänge in Neukloster zu untersuchen, die zur Absetzung des Küsters durch den Amtmann geführt haben. Am 09.02. berichtet Kl., daß Bekl. den Küster Emanuel Schnell abgesetzt und aus dem Küsterhaus vertrieben, dafür Heinrich Stechow eingesetzt habe ohne den Konsens des Tribunals oder Gouverneurs der Herrschaft in dieser Frage eingeholt zu haben. Er bittet, Bekl. zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Das Tribunal lädt Bekl. am selben Tag zum nächsten Gerichtstag vor, am 21.03. meldet sich Graf Dohna aus Stade als Inhaber des Amtes Neukloster, erklärt, der Amtsinhaber bzw. sein Amtmann habe in der Herzogszeit immer das Recht gehabt, Küster zu ernennen und ihm sei nicht bewußt, daß er dieses Recht mit Übernahme des Amtes verloren habe. Er erbittet Information, um Bekl. entsprechend anweisen zu können. Am 18.04. streitet Bekl. alle Beschuldigungen ab, am 20.04. verlangt das Tribunal Stellungnahme des Kl.s. Am 04.07. legt Kl. Articuli probatorii vor, am 16.07.1659 bittet Kl., Assessor Schlüter und Protonotar Pascovius zu Kommissaren zu bestimmen, die die nötigen Verhöre führen. Eine Reaktion des Tribunals erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1659
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 13.02.1659; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Zander vom 16.04.1659
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ