Agnesa Wagnerin, Priorin, und Konvent des Klosters Habstal bekunden, daß sie auf Bitten ihres Meiers Hans Muttscheller zu Leverschweyler, der seines Alters wegen das Lehen des Klosters aufgegeben hat, dessen Sohn Georg Muttscheller unter folgenden Bedingungen den Lehenhof übergeben haben: 1. Hans Mutscheller.. räumt den Hof seinem Sohne ein und bezieht mit seinem Weib Agatha Bräunin das Speicherlein im Garten, das zu einer Behausung gebaut ist und Feuerstattrecht hat. Georg soll das Haus in Dach und Gemach erhalten, seinen Eltern genügend Brennholz, das er auf eigene Kosten aufmachen und vors Haus führen lassen soll, geben. 2. Georg überläßt seinem Vater 3 Jauchert Acker, die zum Hof gehören, nämlich 1 Jauchert, der Krumacker, im Hauser Esch, 1 Jauchert im Bitzeresch beim Hirschbierenbom, die 3. im Weinbergesch vorm Aspen, auf Lebenszeit zur Nutznießung, doch so, daß Georg die Äcker bauen, düngen und besäen, wie landbräuchig, und die darauf gewachsene Frucht heimführen, der Vater aber den Samen geben muß. 3. Hans Muttscheller erhält samt seiner Frau Agatha Bräunin 1 1/2 Mannsmahd Wiesen im Priell zur Nutzung auf Lebenszeit; sie müssen die Wiesen auf eigene Kosten mähen und das Gras dörren, Georg aber oder der Besitzer des Hofes muß es einführen. 4. Hans Muttscheller erhält die Nutzung am halben Garten beim Haus; die Eigentumsäcker, in den 3 Eschen 10 Jauchert, soll Georg seinem Vater wie landsbräuchig auf seine Kosten bauen und die Früchte dem Vater heimführen, dafür will Hans dem Sohn ein Roß halten dergestalt, daß Georg das Roß zu Sommerszeit auf die Weide auf und einschlage, in seinem Haus halte und wenn es zu Schaden gehe oder gepfändet würde, selbst auslösen, wenn es aber nicht auf die Weide geht, soll Hans Muttscheller es halten. 5. Den Dung aus Hans Muttschellers Haus soll Georg auf eigene Kosten auf die vom Vater bezeichneten Äcker führen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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