Bestätigung des [am 28. Apr. 1389] dem DOH Altshausen verliehenen Halsgerichts und Blutbanns unter Zuweisung des Rechts der Reichsstadt Ravensburg auch bei Totschlag durch König Wenzel, 1398 Juli 12 [unvollständige Abschr. und durch Johann Bernhard Maurer, Kameralverwalter zu Altshausen, beglaubigte Abschr., um 1815];

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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