Status capituli Wisselensis betreffend die Deskription (Pfahlung) der Leibgewinns- und Erbzins- sowohl als Allodialgüter, 15. bis 18. Jahrhundert, und eingefügte Urkunde in Original und Kopie, 17. Jahrhundert ab 1649 ff.
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AA 0561, 18
AA 0561 Wissel, Stift, Akten
Wissel, Stift, Akten >> 1. Akten
1649-[1700]
Enthaeltvermerke: Darin: Bl. 45 (24): 1303 Der Graf von Kleve befreit die Ländereien des Stiftes Wissel zu Verkell, die Wilhelmus de Duifflia innehat, von allen Abgaben außer einer jährlichen pensio von 12 Pfund Wachs (Regest). Bl. 131 (75): 1390 Juli 16 Vor dem Richter Otte Kirskorf und den Schöffen Bernt die Coster und Maes Geenkens zu Kellen überträgt Reyner Bergh Hase von der Moelen und ihren Erben zwei Morgen Landes genannt Tschaer im Gericht Kellen in der Hamme gelegen.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.02.0004, 15:19 MEZ