Die Appellation richtet sich dagegen, daß der Appellant mit seinen Konsorten zwar ein Urteil zu seinen Gunsten erhalten hatte, ihm in in diesem Urteil aber keine Erstattung der Gerichtskosten zugestanden worden war. Er fordert diese, da der Appellat zu keinem Zeitpunkt eine angemessene Begründung seiner Klage vorgebracht habe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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