König Wilhelm von Württemberg bekundet, dass er, nachdem Freiherr Sigmund von Gemmingen-Hornberg zu Treschklingen am 8. Mai 1843 verstorben ist, den Karl Theodor Joseph Freiherrn von Gemmingen-Hornberg als Ältesten für diesen selbst und als Lehnsträger für die Agnaten Ludwig und Hermann, Franz Karl, Gustav, Sigmund und Adolf sowie Friedrich, August, Franz und Reinhard Ludwig, alle Freiherren von Gemmingen-Hornberg, mit einem Drittel des großen und kleinen Zehnten in Kochertürner Gemarkung samt allen Zugehörungen als Mannlehen belehnt hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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