Anspruch auf die Jagdgerechtigkeit und das Recht zum Vogelfang in der Bethlehemer Heide, in Ichendorf und Quadrath (Kr. Bergheim). Den Appellaten war auf Klage ihrer Vormünder in erster Instanz aufgrund einer Belehnung ihres Vaters vom Herzog von Jülich aus dem Jahre 1640 das Recht zugesprochen worden. Mit Hilfe von Zeugenaussagen des ehemaligen Sekretärs des Hauses Schlenderhan, Johannes Dietrich Kotzhausen, und des ehemaligen Jägers Robert Dickhans versucht der Appellant zu beweisen, daß das Jagdrecht schon 1623/24 zu Zeiten seines Urgroßvaters Winand Raitz von Frentz und 1632-36 zu Zeiten seines Großvaters Arnold in seiner Familie lag.
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Anspruch auf die Jagdgerechtigkeit und das Recht zum Vogelfang in der Bethlehemer Heide, in Ichendorf und Quadrath (Kr. Bergheim). Den Appellaten war auf Klage ihrer Vormünder in erster Instanz aufgrund einer Belehnung ihres Vaters vom Herzog von Jülich aus dem Jahre 1640 das Recht zugesprochen worden. Mit Hilfe von Zeugenaussagen des ehemaligen Sekretärs des Hauses Schlenderhan, Johannes Dietrich Kotzhausen, und des ehemaligen Jägers Robert Dickhans versucht der Appellant zu beweisen, daß das Jagdrecht schon 1623/24 zu Zeiten seines Urgroßvaters Winand Raitz von Frentz und 1632-36 zu Zeiten seines Großvaters Arnold in seiner Familie lag.
AA 0627, 1748 - F 330/1177
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 2. Buchstabe F
1693- 1714 (1673-1696)
Enthaeltvermerke: Kläger: Friedrich Adolph von Frentz zu Schlenderhan, Herr zu Odenkirchen (Erzstift Köln, Amt Liedberg; Mönchengladbach) für sich und seine minderjährigen Brüder, (Bekl.) Beklagter: N. von und zu Frentz, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Conrad Albrecht 1693 - Subst.: Dr. Franz Heinrich Krebs Prokuratoren (Bekl.): Lic. Conrad Franz Steinhausen 1695 - Subst.: Dr. Franz Heinrich Krebs Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Kurfürstl. jül.-berg. Hofkanzlei Düsseldorf 1672 - 2. RKG 1693- 1714 (1673-1696) Beweismittel: Bd. I: Aussagen des Johann Dietrich Kotzhausen 1673 und des Robert Dickhans 1673, 1674 und 1677 (Q 6-9). Bd. II: Zeugenaussagen (48- 55). Inventarium actorum (140-143). Beschreibung: 2 Bde., 6 cm, 340 Bl.; Bd. I: 1,5 cm, 78 Bl., lose; Q 1-27 außer 16, 2 Beilagen; Bd. II: 4,5 cm, 262 Bl., gebunden; Q 16 (Vorakten). Bis Okt. 1987 war der Prozeß in völlig gestörter Ordnung gebunden.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:32 MESZ