Kurfürst Philipp von der Pfalz verschreibt der Äbtissin und dem Konvent zu Weidas im Gegenzug dafür, dass diese ihm den Hof und das Baugut zu "Groß" [bei Weinheim bei Alzey] überlassen haben, eine jährlich zu St. Martin fällige Gült über 16 Malter Korn auf denselben Hof, so wie es in dem Jahr dort oder zu Alzey wächst, woran nichts hindern soll. Er behält sich vor, diese gegen eine gleiche Gült anderswo im Amt Alzey oder daneben zu wechseln. Das Kloster soll ihm im Gegenzug den Hof mit Zugehör brieflich übergeben. Der Pfalzgraf befiehlt seinem Keller zu Alzey, Anthis von Flomborn, und dessen Amtsnachfolgern die jährliche Auszahlung ohne gesonderten Befehl.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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