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Zusammenschluß der hessischen Städte gegen Landgraf Hermann
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Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe K >> 1 Ka >> 1.4 Kassel, Stadt >> 1.4 2 1360-1385
1378 Januar 01
Beglaubigte Abschrift, Pergament, Siegel (ab und verloren).
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ungenannte hessische Städte, Burgmannen und Mannen schließen eine Einigung auf 20 Jahre: Streitigkeiten zwischen den Verbündeten soll Landgraf Hermann binnen vier Wochen schlichten; tut er es nicht, sollen Streitigkeiten zwischen Burgmannen oder zwischen Burgmannen und Bürgern von gewählten Schiedsleuten, zwischen Bürgern nach der Städte Gewohnheit geschlichtet werden. Kommen Mannen in Fehde mit dem Landgrafen, sollen sie den Verbündeten keinen Schaden zufügen. In Schlösser gebrachte Pfandschaften unterliegen dem Pfandrecht, eigenes Gut soll geschützt werden. Was einer dem andern verbrieft, soll er halten. Ansprüche gegen den Landgrafen sollen auf gütlichem Wege geltend gemacht werden, die Verbündeten sollen nur fürbittend dafür eintreten; ist der Verbündete im Unrecht, sollen sie dem Landgrafen gegen ihn helfen. Werden verbündete Schlösser oder Mannen beschädigt, müssen die anderen wie in eigener Sache helfen. Angriffe gegen Landgräfin Elisabeth sollen Burgmannen und Bürger von Spangenberg abwehren. Zur Erhaltung vor Ehre und Recht solle einer dem andern helfen. Ritter Walter von Hundelshausen der Ältere und die Räte von Kassel sollen fünf Bevollmächtigte aus den Verbündeten wählen, deren einstimmige Beschlüsse von allen ausgeführt werden sollen. Stirbt einer der Bevollmächtigten, sollen die anderen binnen vier Wochen einen neuen wählen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.