Witwe Anna von Liebenstein geborene von Rottenberg (Rottenbürg), Reinhard von Gemmingen zu Michelfeld und Hornberg, Albrecht von und zu Weiler und Ludwig von Hallweil zu Beihingen (Neckherbeyhingen) als Vormünder für die hinterlassenen Kinder des verstorbenen Konrad [IV.] von Liebenstein geben dem Michel [II.] Rapp drei Viertel von Iltishof (der drei theil hofguetts zue Iltißhaußen) zu Erblehen. Michel [I.] Rapp hatte den Hofteil vom verstorbenen Raban [III.] von Liebenstein zu Erblehen erhalten; Michel starb zu Lebzeiten des Konrad [IV.] von Liebenstein und hinterließ das Lehen seinem Sohn Michel [II.] Rapp; die verwilligte Belehnung konnte aber wegen des Todes des Konrad [IV.] nicht mehr vollzogen werden. Es folgen näher ausgeführte Auflagen und Pflichten des "hofmeyers" - unter anderem zur Lieferung von Bau- und Brennholz nach Göppingen oder Jebenhausen -; ausführliche Vorschriften zur Hofbewirtschaftung; die Festsetzung von Gefälle und Frondienst, Weglöse und Handlohn [wie in U 71]; sowie Sicherheiten für die Herrschaft. Ankündigung des gewöhnlichen Vormundschaftssiegels.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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